Anlagebetrug- Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die beiden S & K-Gründer waren vom Frankfurter Landgericht im März 2017 zu jeweils achteinhalb Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden. Über 90 Millionen Euro Anlegergelder wurden veruntreut; die ursprüngliche Anklage, die den Angeklagten darüber hinaus Betrug vorgeworfen hatte, ging noch von einem Schadensvolumen von mindestens 240 Millionen Euro aus. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Ein Angeklagter legte Revision ein. Beide Hauptangeklagten befinden sich derzeit nicht in Haft. Ob und wann die beiden noch einmal ins Gefängnis müssen, ist unklar. Umso empörter sind die geschädigten Anleger, dass einer der beiden Verurteilten die Zwischenzeit in einer Luxusvilla im Taunus verbringt, obwohl er angeblich mittellos sein soll.