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LSS Rechtsanwälte beschäftigen sich mit Anlagen der piccor AG/picam Unternehmensverbund

Die PICCOR AG aus der Schweiz bot deutschen Kapitalanlegern eine Art Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Dabei konnten Anleger zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Der „PICAM Unternehmensverbund“ bot den Anlegern fast zeitgleich ein nunmehr „bankenreguliertes Produkt“ an. Im Rahmen von Auszahlungen von gekündigten Verträgen und Neuanlagen in das Ersatzprodukt  wurde dann seitens PICAM von Verzögerungen berichtet. In diesem Zusammenhang tauchte die „Varian defensive capital“ und eine „Varian DC Service GmbH“ auf. Eine erste Prüfung der Schreiben und Verträge sowie offensichtliche Umstände (telefonische Erreichbarkeit, Einschaltung eines Büroservice), insbesondere aber Versprechungen in Kundeninformationen wie „Da Ihre Gelder nicht mehr in der Anlage liegen, geht hier kein Risiko aus und es herrscht absolute Sicherheit für Ihr Kapital“ lassen an der Seriosität des Geschäftsgebahrens ernsthaft zweiflen, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder. Die Schweizer Bankenaufsicht führt die PICCOR in einer Warnliste.

Hinweis der Schweizer Bankenaufsicht

In einem Artikel der Zeitung WELT heißt es zu den Anlagen der piccor

„Seit 1997 wären demnach jährlich Bruttorenditen von mehr als neun Prozent erwirtschaftet worden. Häufig sogar über 20 Prozent – wie im vergangenen Jahr. Selbst auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise 2008 will Picam noch 15 Prozent eingespielt haben. Die Werbung erweckt den Eindruck, als hätten Privatkunden schon viele Jahre mit Picam satt verdient. […] Dabei reicht sie in die Zeit vor 2010 zurück, als Picam laut Enzeroth noch gar kein Privatkundengeschäft betrieben hat. Dass in der Tabelle Ergebnisse von institutionellen Anlegern und Privatkunden vermischt werden, findet Entzeroth nicht problematisch. „Wir haben Zahlen gewählt, die mit unserem Handelssystem seit 1997 erzielt worden sind“, sagt er. Überprüfen lässt sich das nicht.“

Die Welt zitiert mit Daniel Bauer von der SdK einen Experten damit, dass dieser bezweifelt, dass diese Werte „so stimmen können“. Die hohen und andauernden Gewinne über Jahrzehnte hinweg machen ihn skeptisch. „Dass man einen so konstanten positiven Return of Investment erzielt, erscheint meiner Einschätzung nach eher unglaubwürdig.“

Der Artikel der WELT

LSS Rechtsanwälte unterhält seit mehr als 10 Jahren ein Dezernat für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Spezialschwerpunkten auch auf dem Gebiet des Anlagebetrugs.

Matthias Schröder

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