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Anlegern der Bayernareal droht weiteres Ungemach- Anfechtungen von Rückzahlungen durch Insolvenzverwalter

Beachten Sie unsere aktuelle Meldung zu Anfechtungen S & K in der Rubrik „Aktuelles“!

Der Insolvenzverwalter der Bayernareal Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG hat Anfang August 2015 sämtliche betroffenen Anleger der Festzinsanlage angeschrieben und zur kurzfristigen Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen (Ausschüttungen) des Jahres 2009 aufgefordert. Als Frist wurde seitens des Insolvenzverwalters, Markus Stoppelkamp, der 31.08.2015 gesetzt.

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Widerruf von Darlehensverträgen und Verwirkung

Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte im Bankrecht aktuell mehr, als der „Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen“. Gestritten wird allenthalben ob, erteilte Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und daher nicht geeignet gewesen seien, die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB in Gang zu setzen. Die Darlehensgeber berufen sich zudem nahezu durchgängig auf den Einwand der Verwirkung, so dass auch bei festgestellter Fehlerhaftigkeit überprüft werden muss, ob die fehlerhafte Widerrufsbelehrung geeignet war, den Darlehensnehmer von einem Widerruf abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen ist.

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Bundesgerichtshof entscheidet über die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an Schiffsfonds

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige gewinnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Schiffsfonds nur dann von der Gesellschaft zurückgefordert werden können, wenn dies im…

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Bereits 124 Fondschiffe in Insolvenz

Laut einem Bericht der FAZ (Finanzmarkt, S. 19) vom 22.01.2013 sind nach Berrechnung der Deutschen Fondsresearch bislang 124 Fondschiffe in Insolvenz. Aufhänger der Berichtersattung ist der vom Emissionshaus MPC vertriebene Flottenfonds "Santa-B Schiffe". Den dortigen Anlegern droht der Totalverlust. LSS…

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Bank nimmt erneut Revision zurück- Tausende Kunden können auf Schadensersatz hoffen

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in seiner Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine „Bearbeitungsgebühr“ bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – „…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %“ – unwirksam ist, rechtskräftig. 

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