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Widerruf von Darlehensverträgen und Verwirkung

Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte im Bankrecht aktuell mehr, als der „Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen“. Gestritten wird allenthalben ob, erteilte Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und daher nicht geeignet gewesen seien, die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB in Gang zu setzen. Die Darlehensgeber berufen sich zudem nahezu durchgängig auf den Einwand der Verwirkung, so dass auch bei festgestellter Fehlerhaftigkeit überprüft werden muss, ob die fehlerhafte Widerrufsbelehrung geeignet war, den Darlehensnehmer von einem Widerruf abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen ist. Das OLG Frankfurt am Main hat z.B. in einer Entscheidung vom 19.11.2014, 19 U 74/14, eine Verwirkung des Widerrufsrechts nach vollständiger beidseitiger Vertragserfüllung angenommen. Dies ist hoch umstritten. Eine Besprechung des Urteils durch Herr Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner von LSS Rechtsanwälte, wird in Kürze im jurisPraxisreport BKR, erscheinen. Erst der BGH wird Klarheit über die Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung beim Widerruf von Darlehensverträgen schaffen. LSS Rechtsanwälte können in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere des XI. Zivilsenats keinerlei Tendenzen erkennen, die befürchten ließen, dass Verbraucherrechte eklatant eingeschränkt würden. Für diese Erwartung spricht auch die kürzlich erfolgte Rücknahme der Revision i.S. durch den ursprünglich unterlegenen Kreditnehmer, die mutmaßlich auf einer vorangegangenen Befriedigung durch das Kreditinstitut zurückzuführen ist. LSS Rechtsanwälte haben bereits einige kundenfreundliche Entscheidungen vor unterschiedlichen Gerichten erstritten und außergerichtliche Vergleiche mit unter-schiedlichen Banken geschlossen

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