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Bereits 124 Fondschiffe in Insolvenz

Laut einem Bericht der FAZ (Finanzmarkt, S. 19) vom 22.01.2013 sind nach Berrechnung der Deutschen Fondsresearch bislang 124 Fondschiffe in Insolvenz. Aufhänger der Berichtersattung ist der vom Emissionshaus MPC vertriebene Flottenfonds „Santa-B Schiffe“. Den dortigen Anlegern droht der Totalverlust. LSS Rechtsanwälte beschäftigt sich seit mehr als fünf Jahren intensiv mit Anlageberatungsfehlern im Zusammenhang mit Schiffsfonds. Für Anleger die ihren Schiffsfonds über eine Bank erworben haben, stellt sich mit der regelmäßig verschwiegenen Verdienste der Bank ein guter Ansatzpunkt für die Rückabwicklung. Andere Pflichtverletzungen sind jedoch ebenso häufig einschlägig.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 28.12.2012 (Aktenzeichen 2-25 O 344/11) eine Bank zur Zahlung von rund EUR 130.000,00 Schadensersatz verurteilt. Der geschädigte Anleger, der im Zeitpunkt der Beratung 66 Jahre alt war, konnte beweisen, dass er eine „sichere und risikoarme Anlagestrategie mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren“ verfolgte. Die ihm in diesem Zusammenhang empfohlenen unternehmerischen Beteiligungen –überwiegend Schiffsfonds- sind nach Auffassung des Landgerichts nicht mit dieser Anlagestrategie in Einklang zu bringen. Die Bank, so das Landgericht, hätte die Fonds „erst gar nicht empfehlen dürfen bzw. im Fall einer Empfehlung explizit deutlich machen müssen, dass diese Anlagen nicht der angegebenen Anlagestrategie entsprechen“. Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der Sozietät LSS Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, sieht die Entscheidung gut begründet sowie im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verweist darauf, dass das Urteil auch auf die dem Anleger unstreitig verschwiegenen Provisionen hätte gestützt werden können. „Beteiligungen wie Private Equity- und Schiffsfonds könnten bei begrenzt risikobereiten Anlegern allenfalls zu ansonsten sicheren Anlagen beigemischt werden- aber auch dann müssten die Risiken unmissverständlich benannt werden“, so Schröder weiter.

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