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LG Fulda weist Klage des Phoenix-Insolvenzverwalters gegen Anleger rechtskräftig ab

Das Landgericht Fulda hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Fulda (LG Fulda 1 S 47/07; AG Fulda 33 C 191/06) bestätigt, wonach die Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH verbunden mit einem entsprechenden Zahlungsverlangen des Verwalters unbegründet ist. Das Wertpapierhandelsunternehmen Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix) warb damit, Gelder seiner Kunden gewinnbringend u.a. in Termingeschäfte zu investieren. Zehntausende Anleger investierten entsprechend. Die Entwicklung ihrer Wertpapieranlage wurde den Anlegern regelmäßig mitgeteilt. Zahlreiche Anleger haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich ihr ausgewiesenes Guthaben oder Teile davon auszahlen zu lassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte die Geschäfte. Das Insolvenzverfahren wurde nachfolgend im Juli 2005 eröffnet. Ca. 30.000 geschädigte Anleger beklagen mehr als 500 Millionen Euro Schaden. Mittlerweile steht fest, dass die Geschäftsführer jahrelang systematisch Kontounterlagen gefälscht hatten. Der Insolvenzverwalter konnte ca. 200 Millionen Euro sicherstellen. Verluste der Gesellschaft wurden über Jahre durch das Einwerben neuer Anleger mit entsprechenden Einlagen kaschiert (Schneeballsystem).
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Schmitt, von der Sozietät Schulze & Braun hat in der Folge gegen zahlreiche Anleger Rückforderungsansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Nach seiner Auffassung sind Teile der Auszahlungen Scheingewinne, die anfechtbar seien. So erklärte der Insolvenzverwalter die Anfechtung und fordert die Rückzahlung dieser Scheingewinne (§134 Insolvenzordnung).

Der Insolvenzverwalter stützt sich dabei auf zwei grundlegende Entscheidungen des Bundesgreichtshofes aus dem Jahre 1990 (BGH vom 29.11.1990; Az. IX ZR 29/90; IX 55/90), die diese Auffassung grundsätzlich zulassen. Gleichwohl können sich die Anleger mit unterschiedlichen Argumenten wehren. LSS LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER Rechtsanwälte vertreten zahlreiche Phoenix-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Schröder, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, sieht nicht nur in der jüngsten Entscheidung des LG Fulda eine Möglichkeit die Ansprüche abzuwehen. Schröder: Uns sind schon einige anlegerfreundliche Entscheidungen bekannt, ich rate jedem Anleger den Sachverhalt anwaltlich überprüfen zu lassen und sich nicht von den oft recht konstruierten und holzschnittartigen Argumentationen täuschen zu lassen. Das Amtsgericht Fulda hat dem Insolvenzverwalter recht deutliche Sätze ins Stammbuch geschrieben; dem Insolvenzverwalter wird vom Gericht vorgeworfen „trotz richterlichem Hinweis- sich nur – auf die pauschale Behauptung beschränkt“ zu haben, die „ausgezahlten Beträge stammten aus Scheingewinnen“. Somit kam der Insolvenzverwalter schon seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nach.

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