2023 Online-Banking Rekordjahr bei Schadensfällen Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt…
Interview Matthias Schröder mit FUCHS|RICHTER Prüfinstanz
Kunden hinterfragen zunehmend Leistungen
Die 2018 in Kraft getretene europäische Regulierungs-Richtlinie für Vermögensverwalter, MiFID II, hat in der Summe vor allem enorme Kostensteigerungen für die Banken gebracht. Die Kunden haben kaum adäquat davon profitiert. Positive Entwicklungen sind aus Kundensicht dennoch zu vermelden. Sie speisen sich aber (auch) aus anderen Entwicklungen, resümmiert Rechtsanwalt Matthias Schröder im Gespräch mit Elke Pohl. Die Fachjournalistin sprach im Auftrag der FUCHS|RICHTER PRÜFINSTANZ mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main.
FUCHS|RICHTER PRÜFINSTANZ: Wie wirkt sich MiFID II auf die Kundenzufriedenheit aus?
RA SCHRÖDER: Die Anforderungen sind klarer und die juristischen Konsequenzen – wenn dagegen verstoßen wird – sind für die Institute verheerend. So müssen Banken und Vermögensverwalter insgesamt besser dokumentieren. Die Kundenzufriedenheit hat meines Erachtens aber nichts mit den MiFID II-Regelungen zu tun. Kundenzufriedenheit erkennen wir überall dort, wo unkomplizierter Zugang zu Bankprodukten gewährt wird, barrierefrei ohne Medienbrüche und dadurch mit erhöhtem Komfort. Die Regulierung hat bei uns zu neuen Aufträgen in der anwaltlichen Beratung geführt. Wir sind da nicht nur auf der Kunden-, sondern auch auf der Verwalterseite tätig.
Wie hat sich die Fallzahl der Kundenklagen entwickelt?
Die Zahl der Kundenklagen ist absolut rückläufig. Dass hier alternativ Ombudsmannverfahren angestoßen werden würden oder diese gar zu Lösungen führen und somit die Inanspruchnahme der Gerichte verhindern, halte ich für ausgeschlossen. Wir erleben die Ombudsmannverfahren insgesamt als langsam, ineffizient und leider auch zumeist ohne jedes Ergebnis. Unsere Kanzlei nutzt ein solches Verfahren höchstens, um einmal die Verjährung zu hemmen.
Worauf führen Sie die Entwicklung zurück? Wirkt die Regulierung?
Man sollte nie vergessen, die staatliche Regulierung ist im Ergebnis ein Instituts- und kein Kundenschutz. Die Institute sind zum Beispiel angehalten, sich Gedanken über die Geeignetheit der Produkte für die Kunden zu machen und dies zu dokumentieren. Wir erleben hier, dass dies bezogen auf Kunden auch dazu führt, dass sie sich schlauer bzw. risikofreudiger geben, als sie es möglicherweise sind.
Was sind die häufigsten Anlässe für Klagen heute? Wie hat sich das gewandelt?
Der Grund für jede Klage ist ein Verlust. Dies ist heute nicht anders als vor 20 Jahren. Was wir kaum noch sehen, sind Verstöße gegen die Anlagerichtlinien. Hier hat der Einsatz moderner EDV und die Digitalisierung dazu geführt, dass prozentuale Grenzen leichter eingehalten werden können. Im Übrigen werden die alten Anlagegrenzen heute geschickter und weiter gefasst.
Welche weiteren Beobachtungen haben Sie gemacht?
Erfreulich ist die Kostentransparenz. Wir schauen hier genau hin, wie die Institute damit umgehen. In der Konsequenz heißt dies, hin zu ETFs und weg von aktiv gemanagten Fonds. Bei verwalteten Vermögen von über einer Million Euro werden Kosten von mehr als 1,5 Prozent fast schon als inakzeptabel angesehen. Dies war vor fünf Jahren noch ganz anders. Hohe Kosten müssen gut begründet- und gerechtfertigt werden. Natürlich gibt es Leistung, für die man bezahlen muss. Diese Leistung wird nun aber zunehmend hinterfragt.
Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht Bankrecht Kapitalmarktrecht