Landgericht verurteilt wegen vorsätzlicher Falschberatung
Das Frankfurter Landgericht hat die Commerzbank am 14.11.2013 zur Zahlung von mehr als EUR 50.000,00 verurteilt (Az. 2-05448/12). Geklagt hatte ein Anleger der auf Empfehlung der Bank im Mai 2008 Anteile am CS Euroreal erworben hatte.
Das Landgericht hat festgestellt, dass die Bank verpflichtet war, über das sog. „allgemeine Aussetzungsrisiko“ aufzuklären und sich dabei argumentativ auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Februar 2013 berufen.
Dieser Pflicht ist die Bank seinerzeit nicht nachgekommen. Die Pflichtverletzung erfolgte nach Auffassung des Gerichts vorsätzlich, weshalb auch die von der Bank erhobene Verjährungseinrede nicht durchschlug. Nach der im Jahr 2008 noch geltenden Vorschrift, waren fahrlässige Pflichtverletzungen bereits längst verjährt. Das Gericht hat aus der Tatsache, dass das allgemeine Schließungsrisiko in den sog. Basisinformationen als Risiko erwähnt wurde geschlossen, dass der Bank dieses Risiko sehr wohl bekannt gewesen sei und das Verschweigen somit vorsätzlich erfolgt sein muss. Der erfolgreiche Anleger wurde von LSS Rechtsanwälte vertreten.