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Widerruf von Darlehensverträgen und Verwirkung

Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte im Bankrecht aktuell mehr, als der „Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen“. Gestritten wird allenthalben ob, erteilte Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und daher nicht geeignet gewesen seien, die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB in Gang zu setzen. Die Darlehensgeber berufen sich zudem nahezu durchgängig auf den Einwand der Verwirkung, so dass auch bei festgestellter Fehlerhaftigkeit überprüft werden muss, ob die fehlerhafte Widerrufsbelehrung geeignet war, den Darlehensnehmer von einem Widerruf abzuhalten, und zudem seit Vertragsschluss geraume Zeit verstrichen ist.

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BGH fällt anlegerfreundliches Urteil zur Aufklärungspflicht bei offen Immobilienfonds

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich heute in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst. Gemäß einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BGH (64/2014) wurde die Revision einer Bank gegen eine anlegerfreundliche Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 13. Februar 2012 – 9 U 131/11) zurückgewiesen (BGH XI ZR 130/13).

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