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Bank zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt- Empfehlung von geschlossenen Fonds nicht mit risikoarmer Anlagestrategie zu vereinbaren

Pressemitteilung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 28.12.2012 (Aktenzeichen 2-25 O 344/11) eine Bank zur Zahlung von rund EUR 130.000,00 Schadensersatz verurteilt. Der geschädigte Anleger, der im Zeitpunkt der Beratung 66 Jahre alt war, konnte beweisen, dass er eine „sichere und risikoarme Anlagestrategie mit einer Laufzeit von unter 5 Jahren“ verfolgte. Die ihm in diesem Zusammenhang empfohlenen unternehmerischen Beteiligungen –überwiegend Schiffsfonds- sind nach Auffassung des Landgerichts nicht mit dieser Anlagestrategie in Einklang zu bringen. Die Bank, so das Landgericht, hätte die Fonds „erst gar nicht empfehlen dürfen bzw. im Fall einer Empfehlung explizit deutlich machen müssen, dass diese Anlagen nicht der angegebenen Anlagestrategie entsprechen“. Rechtsanwalt Matthias Schröder, Partner der Sozietät LSS Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, sieht die Entscheidung gut begründet sowie im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und verweist darauf, dass das Urteil auch auf die dem Anleger unstreitig verschwiegenen Provisionen hätte gestützt werden können. „Beteiligungen wie Private Equity- und Schiffsfonds könnten bei begrenzt risikobereiten Anlegern allenfalls zu ansonsten sicheren Anlagen beigemischt werden- aber auch dann müssten die Risiken unmissverständlich benannt werden“, so Schröder weiter.

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