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LSS Rechtsanwälte erreicht erneut Verurteilung einer Bank zum Schadensersatz

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem am 09.11.2012 verkündeten Urteil einer Anlegerin rund EUR 40.000,00 Schadensersatz zugesprochen, weil für das Gericht feststand, dass die erbrachte Beratung der Bank pflichtwidrig war (Az. LG Frankfurt am Main, 2-25 O 539/11). In der Angelegenheit ging es um eine Beratung im Zusammenhang mit Wertpapieren aus dem Jahre 2007 und 2008. Die Wertpapiere passten nach Auffassung des Gerichts nicht zu den vereinbarten Anlagezielen und der Risikobereitschaft der Anlegerin. Konkret ging es um eine sicherheitsorientierte Anlegerin, der Zertifikate auf Rohstoffe und Aktienindices angeboten wurden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Bank Berufung eingelegt hat.

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