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Ehemaligen Inhabern von Inhaberschuldverschreibungen der Gontard & Metallbank droht Klage

Derzeit erhalten ehemalige Inhaber von Inhaberschuldverschreibungen der Gontard & Metallbank Post der Anwaltskanzlei Latham & Watkins. Die internationale Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt den Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken und bedroht die ehemaligen deutschen Anleger mit Rückforderungen.

Hintergrund:

Im Mai 2002 meldete die Frankfurter Gontard & Metallbank Insolvenz an. Viele Kunden der Gontard & Metallbank besaßen sog. Inhaberschuldverschreibungen der Bank. Im Zuge des Bekanntwerdens der Krise verkauften viele Anleger die Papiere an bzw. über die Bank, obwohl diese noch nicht fällig waren. Der Erlös wurde teilweise auf Giro- oder Sparkonten der Gontard & Metallbank gebucht. Nach der Insolvenz wurden diese Guthaben vom Einlagensicherungsfonds entschädigt. Zu Unrecht wie der Fonds nunmehr behauptet. Inhaberschuldverschreibungen sind keine Einlagen und damit nicht entschädigungsfähig. Auf die Umwandlung in entschädigungsfähige Einlagen hätten die Anleger keinen Anspruch gehabt, weshalb die gewährte Entschädigung zurückgezahlt werden müsse. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder von der Frankfurter Sozietät LSS Rechtsanwälte vertrat bereits 2004/2005 zahlreiche Anleger gegen den Insolvenzverwalter der Gontard & Metallbank Dr. Pannen (White & Case). Dieser hat wegen der vorzeitigen Rückzahlung damals die Geschäfte angefochten, offensichtlich aber viele Fälle übersehen. Der Anfechtungsanspruch ist mittlerweile längst verjährt. Ob der Rückforderungsanspruch des Fonds nicht auch längst verjährt ist, ist fraglich. LSS Rechtsanwälte entwickelt z. Zt. eine Strategie zur Abwehr der Ansprüche. Den Anlegern sind Fristen Ende November zum Abschluss von vorformulierten Vergleichen gesetzt worden.

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