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Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Münster gegen den Verantwortlichen der VIA AG, Arthur Gehl

Kryptowährungsbetrug

Rechtsanwalt Matthias Schröder Bankrecht Kapitalmarktrecht

Im Kryptowährungsbetrug ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster unter dem Az. 44 Js 884/19 gegen Herrn Arthur Gehl. Gehl schloss mit einer größeren Zahl von Verbrauchern sog. Dienstleistungsverträge, die Investitionen in Kryptowährungen zum Gegenstand hatten. Nach Einschätzung von LSS Rechtsanwälten hätten die Geschäfte einer Erlaubnis nach KWG bedurft, die jedoch nicht vorlag. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Kryptowährungsbetrug legen nahe, dass auch sonstige Unregelmäßigkeiten bestehen könnten.

Die LSS Rechtsanwälte vorliegenden Verträge sind bestenfalls nichtssagend. Möglicherweise wurde auf einem sogenannten Omnibuskonto gehandelt, was nach WpHG untersagt wäre und gegen die AO verstößt. LSS Rechtsanwälte vertreten mehrere Geschädigte und empfehlen eigene Strafanzeigen zum obigen Aktenzeichen zu erstatten. LSS Rechtsanwälte prüft ebenfalls für Geschädigte Schadensersatzansprüche.

https://www.wantedsa.com/index.php/sections/world/186-europe/3080-arthur-gehl-crypto-currency-fraudster-from-via-ag-of-germany-has-been-arrested-and-in-custody-in-germany

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