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Durfte Madoff anstelle der Österreichischen Investmentmanager kaufen und verkaufen?

In Deutschland zugelassene Dachfonds, Institutionelle und Privatanleger haben offenbar ohne Kenntnis in das System Madoff investiert. Anlagevehikel waren dabei die Madoff-infizierten Fonds nach luxemburgischen Recht Herald (LUX) -US Absolute Return Fund EUR (LU0350637061 / A0NFHW) bzw. Herald (LUX) -US Absolute Return Fund USD (LU0350636923 / A0NFHV) und der irische Thema Hedged US Equity Fund (IE 0030487957).

Die Fonds sollten von der österreichischen Medici-Bank verwaltet werden. Diese übertrug ihre Aufgabe nach Berichten der Wirtschafts-Woche allerdings an Madoff. Unklar ist weiterhin, wie es im einzelnen zu den Betrügereien kommen konnte. Der erst 2008 aufgelegte Herald (LUX) -US Absolute Return Fund sollte laut offiziellen Verkaufsprospekt mindestens 67 Prozent seines Gesamtvermögens in hochliquide US-Papiere anlegen. Offensichtlich wurde massiv gegen diese Anlagerichtlinien verstoßen. Bislang liegt noch keine aufschlussgebende Stellungnahme des Investmentmanagers (Bank Medici AG, Österreich), der Depotbank (HSBC Sec. Services, Luxembourg) oder der Wirtschaftsprüfer (Ernst & Young, Luxembourg) vor. Den bisherigen Mutmaßungen am Markt zu Folge, wurde von den Fonds in das „System Madoff“ investiert, die „hochliquiden Wertpapiere“ wurden dagegen offenbar nicht angeschafft. Die Wirtschafts-Woche zitiert den Vertriebspartner der Fonds, Manfred Kastner, (Absolute Plus AG) wie folgt: „Madoff hat direkt im Namen der Fonds ge- und verkauft, das Bankhaus Medici hat die Strategie vorgegeben“. Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, vertritt bereits in dieser Weise investiertes Kapital i.H.v. ca. 1 Mio EUR. Sollten die Berichte der Wirtschafts-Woche zutreffen und man die Anschaffung von Wertpapieren Madoff überlassen haben, so Schröder, würde dies natürlich einiges erklären. Warum allerdings die Luxemburger Depotbank, eine Tochtergesellschaft der HSBC, die rechtlich dafür verantwortlich, dass die von den Investmentmanagern angeschafften Werte auch in die Verwahrung gelangen und die Anlagevorgaben des Fondsprospektes eingehalten werden, dies zugelassen haben soll, ist verwunderlich. Sollte sich herausstellen, dass tatsächlich keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind, wird die Depotbank hierfür auch haften müssen, so der Frankfurter Kaptilmarktexperte. Der Betrugsfall könnte der Fondsbranche schweren Schaden zu fügen.Bislang galten Investmentfonds wegen der Trennung der Anlegergelder vom Kapital der Fondsgesellschaft und wegen der Einschaltung von Depotbanken als gewappnet gegen Betrügereien. Bewahrheiten sich die Gerüchte um das Versagen der Beteiligten können Anleger Schadensersatzansprüche gegen diese mit Erfolg geltend machen. Endgültig hätte sich in diesem Fall aber auch die Machtlosigkeit der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden gegen solche eklatanten Verstöße manifestiert. Nach dem 2005 entdeckten Betrugsfall um die deutsche Phoenix Kapitaldienst GmbH, hielt man vergleichbare Fälle in der Fondsbranche für unvorstellbar.

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