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Erste Klage in Sachen Lehman Brothers beim Landgericht Frankfurt eingereicht

Beim Landgericht Frankfurt am Main wurde am Donnerstag, den 16.10.2008 die erste Klage auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung in Lehman-Zertifikaten eingereicht. Die Klage gegen die Frankfurter Sparkasse stützt sich neben einer Falschberatung auch auf die unzureichende Aufklärung über Rückvergütungen, sogenannte Kick-back-Zahlungen die das vermittelnde Bankhaus vom Emittenten des Zertifikats erhält. Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder aus der Kanzlei LSS Rechtsanwälte, der die Klage für eine 39-jährige Klägerin eingereicht hat, räumt der Klage gute Erfolgsaussichten ein. Die Beratung und Aufklärung war aus Sicht Schröders eindeutig fehlerhaft, weil die Anlage als risikolos vermittelt wurde. Die Frankfurter Sparkasse hat sich zudem nach Einschätzung des Rechtsanwaltes bis zu 5 % Provision vom Emittenten gewähren lassen, ohne den Anleger hierüber ausreichend zu informieren. Schröder, der allein in den letzten beiden Wochen mit mehr als 150 Geschädigten der Sparkasse gesprochen hat, ist danach davon überzeugt, dass keiner dieser Kunden eine Aufklärung über solche Kick-back-Zahlungen erhalten hat.

Die Frankfurter Sparkasse hatte bereits eingeräumt, dass 5.000 ihrer Kunden durch die Lehman Brothers Insolvenz betroffen sind. Wie die Sparkasse mitteilte, haben die meisten Kunden durch die Insolvenz der Investmentbank zwischen 10.000 und 15.000 Euro verloren, einige wenige aber auch sechsstellige Beträge. Alles in allem liege das Volumen der Zertifikate ?im höheren zweistelligen Millionenbereich?. Die Frankfurter Sparkasse hob hervor, unter den Geschädigten sei auch eine größere Zahl eigener Mitarbeiter. Was die Bank nicht herausstellt ist, dass es sich bei den Lehman-Zertifikaten um sog. „hauseigene Empfehlungen“ gehandelt hat. D.h. Kunden wurde aktiv zum Kauf genau dieser Zertifikate geraten.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Schröder von der Sozietät LSS LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER vertritt bereits eine große Zahl Geschädigter. Nach Information Schröders haben sich neben den Sparkassen auch andere Banken, wie die Dresdner Bank und Citibank mit Empfehlungen in Sachen Lehman-Zertifikaten hervorgetan.

Nach Mitteilung Schröders schildern die Kunden dieser Banken allesamt, dass die Idee zum Zertifikatekauf von den Kundenberatern kam. Die meisten, so Schröder, wurden aktiv angesprochen und auf bestehende Risiken gerade nicht hingewiesen. Die Frankfurter Sparkasse behauptet, die Kunden stets auf die Risiken -u.a. auf das Emittentenrisiko- hingewiesen zu haben. Andererseits vertritt man angeblich auch nach Bekanntwerden des Schadensfalles, dass die Zertifikate weitgehend risikoarm seien. Nach Auffassung Schröders passt dies zur unglücklichen Öffentlichkeitsarbeit der Sparkasse in diesem Fall. Einerseits will man die Kunden über alle Risiken aufgeklärt haben, andererseits bestehen diese offensichtlich nach Ansicht der Bank nur eher theoretisch. Mit der Insolvenz von Lehman hat sich die Risikobehaftetheit der Zertifikate eindeutig manifestiert und lässt die Argumentation der Sparkasse ins Leere laufen. Schröder wirft zudem die Frage auf, ob es besonders wahrscheinlich sei, dass die Kundenberater auf alle Risiken hingewiesen haben, wenn nunmehr feststeht, dass soviele Kunden mit Begeisterung dem Vorschlag der Bankberater folgten und die riskanten Papiere erwarben. Der von der Frankfurter Sparkasse zur Relativierung der Schadenshöhe angelegete Vergleich, wonach von 800.000 Kunden lediglich 5.000 betroffen seien, hinkt ebenfalls. Betroffen können im Grunde nur Wertpapierkunden sein, also solche mit Depot. Wer vor dem Kauf nicht korrekt beraten wurde, der hat Ansprüche gegen die beratende Bank und sollte einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

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