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In der Fondsbranche geht die Angst um – Auch deutsche Privatanleger von Madoff-Skandal betroffen

Deutsche Anleger sind -anders als bislang teilweise verlautbart- doch direkt von den betrügerischen Vorgehen des Bernard Madoff betroffen.

Bekannt war bereits, dass Investoren mittelbar dadurch geschädigt wurden, dass diese in Dachfonds investierten, die wiederum Teilbeträge in die offenbar Madoff-infizierten Fonds nach luxemburgischen Recht Herald (LUX) -US Absolute Return Fund EUR (LU0350637061 / A0NFHW) bzw. in den Herald (LUX) -US Absolute Return Fund USD (LU0350636923 / A0NFHV) oder in den irischen Thema Hedged US Equity Fund (IE 0030487957) investierten.

Tatsächlich investierten Deutsche Anleger aber auch direkt in die vorgenannten Zielfonds, ihnen droht Totalverlust. Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, vertritt bereits in dieser Weise investiertes Kapital. Unklar ist weiterhin, wie es zu den Betrügereien kommen konnte. Der erst 2008 aufgelegte Herald (LUX) -US Absolute Return Fund sollte laut offiziellen Verkaufsprospekt mindestens 67 Prozent seines Gesamtvermögens in hochliquide US-Papiere anlegen. Offensichtlich wurde massiv gegen diese Anlagerichtlinien verstoßen. Bislang liegt noch keine aufschlussgebende Stellungnahme des Investmentmanagers (Bank Medici AG, Österreich), der Depotbank (HSBC Sec. Services, Luxembourg) oder der Wirtschaftsprüfer (Ernst & Young, Luxembourg) vor. Den Mutmaßungen am Markt zu Folge, wurde von den Fonds in das „System Madoff“ investiert, die „hochliquiden Wertpapiere“ wurden dagegen offenbar nicht angeschafft. Laut Rechtsanwalt Schröder wird dieser Betrugsfall der Fondsbranche schweren Schaden zu fügen.Bislang galten Investmentfonds wegen der Trennung der Anlegergelder vom Kapital der Fondsgesellschaft und wegen der Einschaltung von Depotbanken als gewappnet gegen Betrügereien. „Nach der Lehman-Pleite und dem Totalschaden für die Zertifikate-Branche steht den Fondsgesellschaften der kalte Schweiss auf der Stirn“, so Schröder. Bewahrheiten sich die Gerüchte um das Versagen der Beteiligten können Anleger Schadensersatzansprüche gegen diese mit Erfolg geltend machen. Endgültig hätte sich in diesem Fall aber auch die Machtlosigkeit der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden gegen solche eklatanten Verstöße manifestiert. Nach dem 2005 entdeckten Betrugsfall um die deutsche Phoenix Kapitaldienst GmbH, hielt man vergleichbare Fälle ausserhalb des Grauen Kapitalmarktes für unvorstellbar.

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