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Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank wegen Falschberatung mit Zertifikaten

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02.11.2012, rechtskräftig seit 07.01.2013, die Commerzbank zum vollständigen Schadensersatz wehen Falschberatung verurteilt (LG Frankfurt a. M. 2-10 O 308/11). Das Landgericht sah es nach erfolgter Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Bank gegen die Pflicht zur anlegergerechten und objektgerechten Beratung schuldhaft verstoßen hat. Die Anlegerin, die von der Kanzlei LSS Rechtsanwälte vertreten wurde, konnte beweisen, dass ihr das Emittentenrisiko nicht erläutert wurde und ihr dies auch sonst nicht bekannt war.

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