In der Fondsbranche geht die Angst um – Auch deutsche Privatanleger von Madoff-Skandal betroffen
Deutsche Anleger sind -anders als bislang teilweise verlautbart- doch direkt von den betrügerischen Vorgehen des Bernard Madoff betroffen.
Deutsche Anleger sind -anders als bislang teilweise verlautbart- doch direkt von den betrügerischen Vorgehen des Bernard Madoff betroffen.
Frankfurt a.M. 05.12.2008) Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main liegt eine Strafanzeige wegen Bestechlichkeit gegen die Verantwortlichen von Lehman Brothers, Frankfurter Sparkasse, Citibank und Dresdner Bank vor.
dpa/FAZ NET Meldung; „Geprellte Anleger – Erste Erfolge für Zertifikatekäufer
FAZ NET/ dpa
Geprellte Anleger
Erste Erfolge für Zertifikatekäufer
Millionen haben sie mit Zertifikaten der amerikanischen Bank Lehman Brothers verloren. Jetzt wollen die Geschädigten ihr Geld zurück. Die erste Klage läuft – gegen eine sonst sehr beliebte Bank.
Beim Landgericht Frankfurt am Main wurde am Donnerstag, den 16.10.2008 die erste Klage auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung in Lehman-Zertifikaten eingereicht.
Die Frankfurter Sparkasse hat auf Grund des enormen Drucks geschädigter Anleger eingeräumt, dass 5.000 ihrer Kunden durch die Lehman Brothers Insolvenz betroffen sind. Wie die Sparkasse mitteilte, haben die meisten Kunden durch die Insolvenz der Investmentbank
Mit einer neueren Entscheidung bestätigt das OLG Jena (Urteil vom 11.03.2008 Az. 5 U 551/07), dass Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH berechtigt sind, dem Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters mit Gegenansprüchen zu begegnen.
Das Landgericht Berlin hat in einer Ende Februar 2008 verkündeten Entscheidung (LG Berlin 36 O 210/07) entschieden, dass die Fondsgesellschaft GEHAG GmbH verpflichtet ist, einen Anleger von sämtlichen Verbindlichkeiten
Das Landgericht Fulda hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Fulda (LG Fulda 1 S 47/07; AG Fulda 33 C 191/06) bestätigt, wonach die Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH
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