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Bausparer wehren sich gegen die Kündigung Ihrer Bausparverträge

Bausparverträge versprechen oft das, was in Zeiten niedriger Leitzinsen Mangelware ist: ein attraktive Verzinsung auf das angesparte Guthaben in Höhe von 3 bis 5 Prozent. Viele Bausparer sind daher dazu übergegangen ihr Bauspardarlehen trotzt Zuteilungsreife nicht abzurufen, um so weiterhin eine attraktive Verzinsung auf das angesparte Guthaben zu erhalten. Manche Bausparer sparen sogar bis zur Höhe ihrer Bausparsumme an.
Doch nunmehr versuchen die Bausparkassen die attraktive Guthabenverzinsung durch die Kündigungen der Bausparverträge zu verhindern. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15.01.2015 könnten bis zu 120.000 Bausparer von einer Kündigung betroffen sein.

Zwar steht den Bausparkassen nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 02.10.2013 ein ordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Bausparer die vereinbarte Bausparsumme vollständig angespart haben, denn für die Gewährung eines Bauspardarlehens besteht dann kein Raum mehr.
Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Mainz vom 28.07.2014 steht den Bausparkassen auch dann ein Kündigungsrecht zu, wenn seit der Zuteilungsreife der Bauspardarlehen 10 Jahre vergangen sind, ohne dass die Darlehen jemals abgerufen worden sind.
Doch wie ist die rechtliche Situation bis zum Zeitpunkt der Vollbesparung, wenn der Bausparer den Vertrag immer noch regelmäßig bedient?
Wie soll ein Bausparer auf eine Kündigung reagieren, wenn seit der Zuteilungsreife keine 10 Jahre vergangen sind?
Soll ein Bausparer auf das Darlehen etwa schriftlich verzichten oder besser doch nicht?
Ist vielleicht die Erhöhung der Bausparsumme der richtige Weg?
Mit diesen Fragen treten häufig Bausparer an die Kanzlei LSS Rechtsanwälte heran, die in jedem Einzelfall Rat erteilt.

LSS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main unterhält ein Dezernat für Bankrecht und ist bundesweit tätig.Wir beschäftigen uns seit Jahren intensiv mit dem Wideruf von Darlehen und Krediten.
LSS Rechtsanwälte verfügt seit vielen Jahren über Erfahrungen im Bauspargeschäft. Rechtsanwalt Matthias Schröder ist Bankkaufmann und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt Mandanten bundesweit.

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