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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist eingeführt. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dem Antrag für einen Fachanwalt am 11.6.2007 zugestimmt. Es ist die neunzehnte Fachanwaltschaft, die in Deutschland existiert.

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