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Entschädigung durch Frankfurter Sparkasse mit zu geringer Quote

Die Frankfurter Sparkasse macht nach eigenen Angaben allen 5.000 Kunden, die sie durch die Empfehlung von Lehman Brothers-Zertifikaten geschädigt hat, ein pauschales Vergleichsangebot und will 50 % des Schadens ausgleichen, wenn Anleger im Gegenzug auf alle Ansprüche verzichten.

Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, der mehr als 600 Geschädigte vertritt, sieht in dem Angebot einen richtigen Schritt, der allerdings wirtschaftlich nicht ausreichend ist. „Ein Vergleich muss die derzeitigen Chancen und Risiken eines Prozesses berücksichten und die Chancen der Anleger sind derzeit deutlich besser als 50%. In den bisher bekannten Vefahren haben sich die Anleger ganz überwiegend zu 100 % durchgesetzt. Die Frankfurter Sparkasse selbst verlor ihr erstes Verfahren gegen einen Klienten von Schröder am 31.08.2009. „Eine gewisse Resigantion habe ich seitens der Sparkassen schon länger festgestellt, offenbar befürchtet man weitere negative Urteile. Wenn auch 50 % pauschal zu wenig ist, wir werden dennoch für jeden Einzelfall prüfen, ob ein solcher Vergleich Sinn macht, so Schröder.

Zu kritisieren ist nach Schröders Auffassung auch die kurze Annahmefrist bis Ende Dezember 2009.

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