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LG Frankfurt äußerte sich anlegefreundlich in Sachen Falschberatung mit Lehman-Zertifikaten gegen Frankfurter Sparkasse

Vor der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wurden am heutigen Tage vier Fälle von behaupteter Falschberatung in Bezug auf Lehman-Zertifikate verhandelt. Mehrfach beklagt war die Frankfurter Sparkasse. Auf dem Prüfstand standen unterschiedlichste Vorwürfe der Anleger im Zusammenhang mit verschiedenen Zertifikaten aus verschiedenen Zeiträumen. Im Fokus des Verhandlungsmarathons stand ein von der Kanzlei LSS Leonhardt Spänle & Schröder aus Frankfurt am Main geführtes Verfahren, über das als bundesweit erste Klage nach der Insolvenz von Lehman Brothers bereits berichtet wurde.
Angelegt hatte ein 38-jähriger Freiberufler, der unaufgefordert von der Sparkasse in seiner Praxis angerufen und zur Anlage überredet wurde. Der Anruf der Bank kam einen Tag vor Ende der Zeichnungsfrist und mündete in der Empfehlung, mehrere Einzelaktien wie Allianz und Postbank zugunsten eines angeblich sichereren Twin-Win-Zertifikates auf den DJ EuroStoxx zu verkaufen.
Nach Auffassung der Frankfurter Richter hätte die Sparkasse auf das bestehende Totalverlustrisiko hinweisen müssen. Dies umsomehr als der telefonisch beratene Kunde keine Chance hatte, schriftliche Unterlagen über das Zertifikat einzusehen. Der Vorsitzende Richter, Stark, kritisierte auch grundsätzlich den Versuch die sehr komplexen Papiere über das Telefon abzusetzen.

Andere Angriffe der Kläger, wurden thematisiert, ohne dass die Richter sich bereits eindeutig positionierten. So wurde seitens der Kläger ins Feld geführt, dass sich die Situation von Lehman bereits Monate vor der Beratung nachteilig verändert hatte. Der Rechtsanwalt des Klägers, Matthias Schröder, beruft sich u.a. auf einen kritischen Bericht der Hessischen Landesbank (Helaba), die den Vertrieb der Papiere für die Sparkasse koordinierte, aus dem März 2007 –rund fünf Monate vor der Beratung. „Wenn schon der Produktkoordinator den Zeigefinger hebt, kann die Bank nicht einfach weitermachen wie bisher und diese Probleme einfach ignorieren“, so Schröder. Überdies hält Schröder die Beratung samt Produktflyer der Sparkasse nicht nur für unvollständig sondern sogar für falsch. Bemängelt wird in der Klage auch die fehlende Aufklärung über Provisionen, die die Sparkasse von Lehman in Höhe von 5 % erhielt. Die Sparkasse will die Provision am Telefon genannt haben, was der Anleger vehement bestreitet.

Rechtsanwalt Schröder erwartet Ende August ein obsiegendes Urteil für seinen Mandanten. Egal aber wie diese Entscheidung ausfällt, so der Klägervertreter, „es werden noch unzählige Schlachten zu schlagen sein, zu unterschiedlich sind die Vorwürfe aus drei Jahren Vertrieb der Lehman-Zertifikate durch die Sparkasse, als dass dies pauschal zu klären wäre“.

Matthias Schröder

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