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Landgericht Frankfurt verurteilt Bank zur Entschädigung eines Lehman-Anlegers

Die 19. Zivilkammer hat am heutigen 31.08.2009 die Frankfurter Sparkasse verurteilt einem Anleger den vollständigen Kaufpreis in Höhe von EUR 7.000,00 für den Erwerb sog. Lehman-Zertifikate zu erstatten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 2-19 O 287/08).

Angelegt hatte im Sommer 2007 ein 38-jähriger Rechtsanwalt, der unaufgefordert von der Sparkasse in seiner Praxis angerufen und zur Anlage überredet wurde. Der Anruf der Bank kam einen Tag vor Ende der Zeichnungsfrist und mündete in der Empfehlung, mehrere Einzelaktien wie Allianz und Postbank zugunsten eines angeblich sichereren Twin-Win-Zertifikates auf den DJ EuroStoxx zu verkaufen. In einer kurzen mündlichen Erläuterung des Urteils am heutigen Tage wies der Vorsitzende der zuständigen Spezialkammer für Bankrecht, Detlef Stark, daraufhin, dass die Sparkasse versäumt habe auf bestehende Risiken des Zertifikats hinzuweisen. Dies umso mehr als der telefonisch beratene Kunde keine Chance hatte, schriftliche Unterlagen über das Zertifikat einzusehen. Der Rechtsanwalt des Klägers, Matthias Schröder, berief sich in der Klage u.a. auf das verschwiegene Totalverlustrisiko und weitere spezielle Risiken des Twin-Win-Zertifikates, die zwar im offiziellen Verkaufsprospekt aber nicht in der mündlichen Beratung oder in den so genannten Flyern Erwähnung fanden. Das Gericht fällte sein Urteil ohne, dass eine Beweisaufnahme nötig gewesen wäre. Die Sparkasse hatte dargelegt, dass es sich um ein typisches Beratungsgespräch gehandelt habe und die Hinweise aus dem Flyer mündlich erteilt wurden. Dem hat das Gericht eine klare Absage erteilt. Nach Auffassung des Klägeranwaltes kommt der Entscheidung eine große Bedeutung zu. „Das Gericht hat zunächst einmal die ungeheure Komplexität der Zertifikate erkannt“, meint Schröder. Zudem hatte der Frankfurter Fachanwalt hatte seinen Kläger im Oktober 2008 in der bundesweit ersten Klage wegen Lehman-Zertifikaten nach der Insolvenz der US-Investmentbank aus vielen hundert Kandidaten ganz bewusst ausgewählt, weil dieser vergleichsweise wenig schutzwürdig ist und nur nach den harten Fakten geurteilt werden sollte, um daraus Rückschlüsse für alle Geschädigten zu ziehen. „Mein Klient ist im Vergleich zu den anderen Geschädigten sehr viel jünger, besser ausgebildet, hat weniger angelegt und hätte aufgrund seines jungen Alters auch die Chance gehabt, das Geld wieder zurück zuverdienen“, so Schröder, der erwartet, dass die Sparkasse „aus Prinzip“ ein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.

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