2023 Online-Banking Rekordjahr bei Schadensfällen Das jedenfalls ist die -zugegebenermaßen ersteinmal- subjektive Beurteilung von Rechtsanwalt…
„Unfassbare Dreistigkeit“ Rechtsanwalt Matthias Schröder im Capital-Interview zum Fall Lehman
Interview. Die Pleite von Lehman Brothers hat die Zertifikate des US-Investmenthauses wertlos gemacht. Matthias Schröder kritisiert jene Banken hart, welche die Papiere an zehntausende deutsche Anleger verkauft haben. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Partner der Frankfurter Kanzlei LSS Leonhardt Spänle Schröder, die etwa 450 Lehman-Geschädigte vertritt und damit – was diesen Fall betrifft – einen der größten Mandantenstämme in der Bundesrepublik betreut.
Was führt Ihre Kanzlei in Sachen Lehman ins Feld, um Schadenersatz von den Banken zu erhalten?
Zum einen das allgemeine Emittentenrisiko: Die verkaufende Bank muss darüber aufklären, dass das Geld weg ist, wenn die Firma pleite geht. Und das hat der typische Anleger nicht erfahren. Es gab keine Aufklärung darüber, dass Lehman nicht ins deutsche System der Einlagensicherung gehört. In den Flyern, die Kunden bekamen, stand zumeist: Der Anleger trägt das Bonitätsrisiko der Emittentin. Das hätte man klarer ausdrücken können, und Lehman hat es im offiziellen Prospekt tatsächlich klarer ausgedrückt. Bei Lehman gab es aber auch ein spezielles Emittentenrisiko.
Worin zeigt sich das?
Die Bank hatte zwar eine ausreichende Bonität bei Ratingagenturen, aber andere Indikatoren zeigten schon frühzeitig nach unten. Das war der Helaba …
… also der Landesbank Hessen-Thüringen …
… bekannt, welche die Produktkoordination für die Sparkassen machte – auch für die Frankfurter Sparkasse, bei der viele unserer Mandanten Kunden waren. So warnt die Helaba in einem Researchbericht vom März 2007, dass die Versicherungsprämien für den Zahlungsausfall einzelner US-Investmentbanken, die sogenannten Credit Default Swaps, spürbar gestiegen sind, und verweist auch direkt auf Lehman. Man hat also das Problem schon zu diesem Zeitpunkt erkannt. Dann gibt es eine verräterische Äußerung der Helaba nach der Lehman-Pleite, dass sie schon frühzeitig spezielle Schwierigkeiten bei Lehman gesehen und die Sparkassen darüber informiert habe. Dennoch wurden die Lehman-Papiere weiter abverkauft! Das ist aus unserer Sicht der Hammer.
Manche Rechtsanwälte argumentierten zusätzlich mit fehlender Aufklärung über Rückvergütungen, die an die Banken geflossen sind. Spielen diese sogenannten Kickbacks auch für Sie eine Rolle?
Ja, und das könnte sogar das schärfste Schwert gegen die Banken werden. Der Bundesgerichtshof hatte schon im Jahr 2006 entschieden, dass bei Investmentfonds auf solche Rückvergütungen hingewiesen werden muss, wenn mehrere gleichwertige Angebote vorlagen. Wichtigste Begründung: Es könne eine Motivation für die Bank sein, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, für das sie die höchsten Provisionen erhält; diesen Interessenskonflikt müsse der Kunde kennen. Im November 2007 wurde das in ein Gesetz gegossen, indem eine EU-Richtlinie namens Mifid in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus unserer Sicht heißt das: Wenn nicht auf die Kickbacks hingewiesen wurde, sind die Geschäfte rückabwickelbar. Wichtig ist hier aber die Verjährungsfrist von drei Jahren, die stichtagsgenau nach dem Datum des Kaufs beginnt. Es hat übrigens bislang keine einzige Bank behauptet, sie habe vor der Entscheidung des BGH auf die Rückvergütungen hingewiesen.
Ist unzweifelhaft, dass sich das BGH-Urteil auch auf Zertifikate bezieht?
Nein. Wir sehen allerdings keinen Grund, warum es anders sein sollte. Immerhin hat der BGH vor kurzem ein weiteres Urteil in Sachen Kickbacks gefällt, diesmal mit Blick auf geschlossene Fonds – und kam zum selben Ergebnis wie 2006.
Wie hoch waren die Rückvergütungen für Banken, die Lehman-Papiere verkauft haben?
Wir haben für jeden unserer Mandanten einen Brief an dessen Bank geschrieben und danach gefragt. Ergebnis: Es wurden zwischen 3,85 und 5,85 Prozent Provision bezahlt. Die höchsten Rückvergütungen haben die Sparkassen bekommen – ich vermute, wegen exklusiver Vertriebsvereinbarungen, dass also parallel keine vergleichbaren Produkte anderer Banken verkauft wurden. Interessant ist auch, dass Lehman immer höhere Provisionen versprochen zu haben scheint, je schlechter es ihr selbst ging.
Wie reagieren die Banken auf Ihr Verlangen nach Schadensersatz?
Die Dresdner Bank sagt, sie brauche noch Zeit für eine Stellungnahme – unter anderem wohl wegen der Übernahme durch die Commerzbank. Die Citibank weist alle Vorwürfe von sich. Und die Frankfurter Sparkasse macht in Einzelfällen Vergleichangebote zwischen 30 und 75 Prozent der investierten Summe.
Haben Sie schon Klagen eingereicht?
Ja, im Oktober 2008 die erste, beim Landgericht Frankfurt gegen die Frankfurter Sparkasse. Wir hatten damals einen Fall gewählt, der in keinerlei Hinsicht extrem ist. Es handelt sich um einen 40-Jährigen, der im Juli 2007 für 8000 Euro Zertifikate gekauft hat. Im Juni ist Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankfurt. Wir haben derzeit ein gutes Dutzend weitere Klagen in Vorbereitung, die wir peu a peu einreichen werden, falls es nicht jeweils vorher zu einer grundsätzlichen Einigung kommen sollte.
Was sind extreme Fälle?
Unser ältester Mandant wird in der kommenden Woche 100 Jahre alt, ihm wurden noch im Alter von 98 Jahren Zertifikate verkauft. Extrem waren auch die Verkäufe im März 2008, als Lehman aus dem letzten Loch pfiff. Außerdem ganz generell das Vorgehen, das oft von einer unfassbaren Dreistigkeit war: Die meisten der Kunden kauften über das Telefon, hatten also noch nicht einmal den Flyer gesehen. Die Gespräche dauerten oft nur ein bis zwei Minuten. Vielen wurde gesagt: Das ist wie Festgeld mit der Chance auf acht Prozent Verzinsung pro Jahr; falls es nicht klappt, gibt es mindestens den Nennwert zurück.
Sie hatten einen knapp 100-Jährigen erwähnt. Es ist die Rede davon, dass generell vor allem ältere Kunden auf Lehman-Zertifikate angesprochen wurden. Deckt sich das mit Ihrer Erfahrung?
Ja, der Altersschnitt unserer Lehman-Mandanten liegt über 50 Jahren, bei der Frankfurter Sparkasse schätze ich ihn bei über 70. Seit vergangenem Oktober sind vier meiner Mandanten verstorben. Ein Bankberater hat mir erzählt, sie hätten die Listen mit den Geburtsdaten der Kunden durchgearbeitet. Wenn jemand eine drei nach der 19 hatte, sei das ein Selbstläufer gewesen.
Wie es heißt, sind solche Kunden bankintern als „AD“ bezeichnet worden – alt und doof.
Das ist mir auch zu Ohren gekommen. Möglicherweise kommt dieser Ausdruck aus der Sprache von Verkaufsvertretern außerhalb des Bankgewerbes.
Ist die Jagd auf die Alten ein spezielles Lehman-Phänomen?
Aus meiner Sicht nicht, wir erleben Ähnliches bei geschlossenen Immobilienfonds. Das sind extrem langlaufende Produkte, und es gibt eine Reihe von Anlegern, die – wenn man ihre statistische Lebenserwartung zugrunde legt – das Ende der Laufzeit nicht erleben werden. Generell gilt: Viele Ältere haben Geld, sind vormittags zu Hause telefonisch erreichbar und haben großes Vertrauen gerade in Sparkassen. Einer unserer Mandanten lebt im Altenheim und sagte mir, er sei einfach froh gewesen, dass mal jemand angerufen habe.
Wie schätzen Sie die Erfolgschancen von Lehman-Geschädigten ein?
Wenn es keine rechtliche Kehrtwende bei den Gerichten gibt, werden die meisten Anleger Schadenersatz bekommen. Denn bis auf die Sache mit der Rückvergütung betreten wir in juristischer Hinsicht ausgetretene Pfade. Es gibt in kaum einem anderen Rechtsgebiete so viele Urteile wie bei fehlerhafter Beratung. Außerdem haben wir hier in Frankfurt zwei Fachkammern, die sich ausgezeichnet auskennen und von denen wir wissen, welche Maßstäbe angelegt werden, weil wir dort ständig klagen. Allerdings werden wohl die meisten Fälle durch Vergleich gelöst werden, denn die Gerichte werden aus Arbeitsersparnis selbst darauf drängen. Generell glaube ich, dass zwei Drittel aller Anleger den Klageweg einschlagen werden. Hier ist wichtig, dass die Anwälte nicht nur Textbausteine aneinander reihen, sondern individuelle Klageschriften verfassen, denn viele Fälle weisen Besonderheiten auf. In diesen Besonderheiten liegen oft große Chancen. Man muss sie aber als Anwalt erst erkennen.
Worin unterscheidet sich der Fall Lehman von anderen großen Anleger-Skandalen?
Inhaltlich gesehen: Extrem hohe Provisionen haben dazu geführt, dass wirklich alle Hemmungen fallen gelassen wurden. Außerhalb des juristischen Bereichs: dass sich die Anleger organisieren, mit Demonstrationen, Mahnwachen und ähnlichen Aktionen. Wenn es früher einen Zahlungsausfall gab, sind die Anleger erst nach einem halben oder dreiviertel Jahr gekommen – und einzeln eingetröpfelt. Im Falle von Lehman ging der Tanz schon am Tage der Insolvenz los. Da hat das Internet vieles geändert.
Das Interview führte Martin Reim
capital.de, 24.04.2009