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BGH stärkt Anlegern den Rücken

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit seiner am 08.05.2012 verkündeten Entscheidung mit der Frage der Kausalität (Ursächlichkeit) beschäftigt. Mit Kausalitätsfragen haben sich die Insatnzgerichte im Bank- und Kapitalmarktrecht sehr häufig zu beschäftigen. Grundsätzlich hat jeder Kläger die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für seinen Schaden nachzuweisen. Geschädigte Anleger konnten sich seit jeher auf die sog. Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen. Unklar war dabei, ob es sich um eine Beweislastumkehr oder eine sonstige Beweiserleichterung handelt. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass es sich um eine Beweislastumkehr handelt, unabhängig davon, ob ein sogenannter Entscheidungskonflikt vorgelegen hat oder nicht. Die Entscheidung des BGH – XI ZR 262/10 – wird in Kürze von Herrn RA und Fachanwalt für Bank- und Kapirtalmarktrecht, Matthias Schröder, im jurisPraxisreport-BKR besprochen.

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