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Frankfurter Sparkasse verliert erneut Lehman-Prozeß

Die 26. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts hat in einer heute bekanntgewordenen Entscheidung vom 08.12.2009 die Frankfurter Sparkasse verurteilt, einer Anlegerin den vollständigen Kaufpreis in Höhe von EUR 25.000,00 für den Erwerb sog. Lehman-Zertifikate zuzüglich entgangenem Zinsgewinn und aussergerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 2-26 O 135/09). Angelegt hatte im Frühjahr 2008 eine ehemalige Bankkauffrau und Börsenhändlerin , die unaufgefordert von der Sparkasse angerufen und zur Anlage überredet wurde. Der Anruf der Bank mündete in der Empfehlung, mehrere vorhandene Anlagen zugunsten eines angeblich besseren DAX-Zertifikates von Lehman Brothers zu verkaufen. Die Beratung erfolgte ohne Einsatz schriftlicher Unterlagen. Mit dem Verkauf des Zertifikates verdiente die Sparkasse eine Provision von 5,85 % die sie freilich gegenüber der Anlegerin verschwieg. Die Sparkasse verteidigte sich in dem Verfahren damit, dass die Provision marktüblich sei und man die genaue Provisionshöhe nicht habe mitteilen müssen.

Dem hat das Landgericht eine klare Absage erteilt. Die Anlegerin sei über die genaue Höhe der Provision aufzuklären gewesen. Hierzu bestünde eine gesetzliche Verpflichtung. Allgemeine Informationen über den grundsätzlichen Anfall von Gebühren seien unzureichend. Zugunsten der Anlegerin gelte zudem der Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens, wonach zu unterstellen sei, dass die Anlegerin die Papiere bei Aufklärung über die Provisionen nicht erworben hätte. Nach Auffassung des Frankfurter Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, kommt der Entscheidung eine enorme Bedeutung zu. „Das Gericht hat die Anwendbarkeit der aktuellen BGH-Rechtsprechung auf Zertifikatsfälle festgestellt und die Scheinargumente der Sparkasse als solche entlarvt „, meint Schröder. Bislang, so Schröder, gingen die Gerichte vornehmlich den klassischen Weg über fehlende Risikoaufklärung, kamen aber auch zur Verurteilung. „Der jetzige Weg bietet Vorteile für die Anleger, da meist unstreitig ist, dass die Provisionen verschwiegen wurden.“ Schröder hatte im August 2009 einen Sieg über die Sparkasse errungen, der nunmehr zur Prüfung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am 17.02.2010 ansteht.

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